Wenn Sie Besitzer eines Dieselfahrzeugs des Volkswagen-Konzerns und auch von der sogenannten „Schummelsoftware“ betroffen sind, ist es für Sie jetzt höchste Zeit, zu handeln. Denn der Hersteller hat sich nur bis zum 31.12.2017 bereiterklärt, auf das Verjährungsargument im Falle von mit dem Abgasskandal in Zusammenhang stehenden Beanstandungen zu verzichten. Danach werden viele Ansprüche verjährt und damit juristisch nicht mehr durchsetzbar sein. Doch was können Sie eigentlich vom Hersteller einfordern?
Mithilfe der ascent AG aus Karlsruhe können Sie Ihre individuellen Ansprüche umgehend und kostenfrei prüfen lassen. Über unser Kontaktformular stellen Sie uns einfach eine kurze Anfrage und erhalten dann eine Checkliste aller einzusendenden Daten (keine Originale notwendig). Ihr Anliegen wird professionell von Rechtsexperten geprüft. Anschließend können Sie die juristische Abwicklung gern auch komplett vom ascent Partner Verbraucherhilfe 24 (V24) aus München umsetzen lassen – ganz ohne Prozesskostenrisiko. Mit seinem Team aus 60 Anwälten bietet das Unternehmen Ihnen umfassende Kompetenz auf diesem Gebiet.
Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist?
Nach Ablauf dieser ersten Frist kann es sein, dass Ihre Forderungen aufgrund der Verjährung juristisch gegenstandslos werden. Kurz gesagt bleiben Sie dann eventuell auf dem Schaden, der durch den VW-Konzern verursacht wurde, sitzen. Denn je nach Fall sind Schadensbehebungen beziehungsweise Entschädigungen an bestimmte Fristen gebunden.
Was kann ich fordern?
Zum einen können Sie gegenüber dem Händler auf eine Nachbesserung bestehen. Allerdings löst diese Methode das Problem nur zum Teil und kann zudem zu neuen Beeinträchtigungen führen. Ein deutlich erhöhter Spritverbrauch und Auswirkungen auf die Lebensdauer und Geräuschentwicklung des Motors können die Folge sein. Hinzu kommt, dass Ihr Auto aufgrund der Täuschung durch VW mit hoher Wahrscheinlichkeit an Wert verloren hat.
Sollten Sie das Fahrzeug also verkaufen wollen, müssen Sie mit Preiseinbußen rechnen, denn Interessenten werden bei makelbehafteten Autos nur zögerlich und zu deutlich niedrigeren Preisen kaufen. Ein Blick in die gängigen Verkaufsportale zeigt bereits, dass die Preise für betroffene Dieselfahrzeuge im seit der Bekanntmachung des Skandals zum Teil um über zehn Prozent gefallen sind.
Gegenüber dem VW-Konzern bestehen deshalb ebenfalls Schadensersatzansprüche. Diese sind darauf ausgerichtet, einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen und sich das Geld erstatten zu lassen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist können zudem Nachlieferungsansprüche geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass der Händler Ihnen ein entsprechendes Fahrzeugmodell ohne Schäden im Tausch gegen das alte Fahrzeug bereitstellen muss.
Wie kann ich die ascent AG mit einer Überprüfung meines Falls beauftragen?
Wir stehen Ihnen jederzeit für weitere Schritte zur Verfügung. Über das oben genannte Kontaktformular können Sie uns schnell erreichen. In Anbetracht des nahenden Fristendes legt unsere Partner für Rechtsfragen Wert auf eine zügige Einschätzung Ihrer Ansprüche. So erhalten Sie innerhalb von zwei Tagen bereits erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Dabei können Sie selbstverständlich auf eine genaue juristische Überprüfung von erfahrenen Experten vertrauen. Warten Sie also nicht weiter ab und nutzen Sie Ihre Chance.