Die vergangenen Wochen und Monate waren in finanziellen Dingen größtenteils geprägt von negativen Nachrichten. Die unmittelbaren Auswirkungen von Inflation und Energiekrise auf das Portemonnaie jedes einzelnen sowie ständig neue Hiobsbotschaften haben vielen das Thema Finanzen und Geldanlage gründlich verleidet. Doch gibt es zwischen all den Negativschlagzeilen auch Gutes zu vermelden. Zum Beispiel in Sachen Kapitalertragsteuer: Hier wird zum ersten Januar 2023 der Freibetrag angehoben. Künftig bleiben von den Kapitalerträgen beispielsweise aus Aktien- oder Fondsinvestments 1.000 Euro pro veranlagter Person steuerfrei. Die ascent AG erläutert die Details.
Was ist der Sparerfreibetrag?
Der Sparerpauschbetrag bezieht sich auf einen Freibetrag bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese sind grundsätzlich mit der sogenannten Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Jedem Anleger steht pro Jahr jedoch ein Freibetrag zu. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder auch aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen realisierte Gewinne bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei.
Der Sparerpauschbetrag ist also nichts anderes als eine Steuerbefreiung für Kapitaleinkünfte bis zu einer vom Gesetzgeber festgesetzten Grenze. Aktuell sind Kapitaleinnahmen bis zu einer Höhe von 801 Euro (bei Singles) beziehungsweise 1.602 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren) von der Besteuerung ausgenommen. Das ändert sich ab 2023: dann bleiben dank der Erhöhung des Sparerpauschbetrages 1.000 Euro respektive 2.000 Euro steuerfrei.
Wie nutzt man den Sparerfreibetrag?
Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen, muss bei der depot- oder kontoführenden Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. In diesem Fall zieht das betreffende Geldinstitut die Abgeltungssteuer erst dann ab, wenn die Erträge über dem im jeweiligen Freistellungsauftrag angegebenen Betrag liegen. Dies wird Erfahrungen zufolge jedoch oft vergessen – dann wird die Steuer auf alle Erträge fällig und automatisch vom Geldinstitut an das Finanzamt abgeführt.
Wer über Geldanlagen bei mehreren Finanzinstituten verfügt, kann auch dementsprechend viele Freistellungsaufträge erteilen. Hier hebt die ascent AG jedoch hervor, dass die Gesamtsumme aller Aufträge den Sparerfreibetrag auf keinen Fall übersteigen darf.
Was muss ich tun, um von der Anhebung zu profitieren?
Für Anleger, die sich fragen, wie sie in den Genuss der steigenden Freibeträge kommen, hat die ascent AG weitere gute Nachrichten: Um es den Sparern leicht zu machen, hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine einfache Umsetzung entschieden, indem bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht werden. Dazu darf der zum Steuerabzug Verpflichtete den im jeweiligen Freistellungsauftrag angegebenen Betrag um 24,844 Prozent erhöhen. Ein Freistellungsauftrag für die Gesamtsumme des Freibetrages wird auf den neuen Betrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro angehoben.
ascent AG hilft Anlegern, den neuen Pauschbetrag voll auszuschöpfen
Auch Kapitaleinkünfte aus Fondsinvestments fallen unter diese Steuerpflicht. Da bestimmte inländische Erträge wie beispielsweise Dividenden aus deutschen Aktien bereits auf Fondsebene der Besteuerung unterliegen, werden Anlegern je nach Fondsart hier jedoch zusätzliche Teilfreistellungen gewährt. Diese Teilfreistellung beläuft sich beispielsweise bei Aktienfonds auf 30 Prozent – was bedeutet, dass auf der Anlegerseite in diesem Fall nur auf 70 Prozent der Erträge Steuern fällig werden.
Auch bei Fonds wird die Steuer direkt von der Depotbank berechnet und abgeführt, so dass sich Anleger mit diesen Modalitäten nicht weiter auseinandersetzen müssen und sich ganz auf den Positiveffekt der Anhebung konzentrieren können: Ab 2023 bleibt ihnen mehr von ihren Kapitalerträgen. Da kann es sich lohnen, die Anlagestrategie noch einmal zu überdenken und den neuen Sparerpauschbetrag gegebenenfalls durch den Kauf weiterer Fondsanteile oder die Erhöhung der monatlichen Rate beim Fondssparplan voll auszuschöpfen. Die Geschäftspartner der ascent AG stehen ihren Kunden diesbezüglich gerne zur Seite und beraten sie zu den Möglichkeiten, die gesetzliche Neuerung zu ihren Gunsten zu nutzen. Interessenten können hier einen Beratungstermin zu diesem und allen anderen Themen mit Alexandra Friedrich ausmachen.