Wenn Sie Besitzer eines Dieselfahrzeugs des Volkswagen-Konzerns und auch von der sogenannten „Schummelsoftware“ betroffen sind, ist es für Sie jetzt höchste Zeit, zu handeln. Denn der Hersteller hat sich nur bis zum 31.12.2017 bereiterklärt, auf das Verjährungsargument im Falle von mit dem Abgasskandal in Zusammenhang stehenden Beanstandungen zu verzichten. Danach
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